Funkamateure müssen sich oft fragen lassen, ob sie den mit ihrer „Anlage“ auch den sagenumwobenen Polizeifunk abhören können. Der brave Funkamateur meldet dann korrekt ein „Nein“. Uns Privatmenschen, einschließlich aller unberechtigten Personen, ist gemäß Telekommunikationsgesetz das Abhören des Polizeifunk schlicht verboten. Der Polizeifunk heißt eigentlich gar nicht Polizeifunk sondern BOS-Funk „Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“. Rein technisch lässt sich der klassische Polizeifunk mit geringem Aufwand abhören. Funk-Scanner gibt es bereits für 50€ und ganz legal zu kaufen. Die Frequenzen sind hinlänglich bekannt, detaillierte Frequenzlisten bieten eine gute Orientierung. Seit einigen Jahren versucht man den Polizeifunk zu digitalisieren. Mit ansehnlichen Millionen-Beträgen versucht man TETRA zu etablieren. Dieses System nicht nur digital sondern auch Verschlüsselt. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein Mithören ausgeschlossen. Selbst mit gestohlenen oder auch legal gekauften TETRA-Geräten ist ein Abhören nicht möglich. Vergleichbar mit Mobilfunk-Telefonen deren IMEI-Nummer gesperrt ist, wird man einfach aus dem Netz ausgeschlossen.
Teil 2 – „Amateurfunk im PKW“ – Finale
Wie im ersten Teil angekündigt, berichte ich über den weiterem Verlauf der Ereignisse „Amateurfunk im Auto und was die Polizei dazu meint“. Hier also der zweite Teil und damit auch das Ende der Geschichte.