Teil 2 – „Amateurfunk im PKW“ – Finale

Wie im ersten Teil angekündigt, berichte ich über den weiterem Verlauf der Ereignisse „Amateurfunk im Auto und was die Polizei dazu meint“. Hier also der zweite Teil und damit auch das Ende der Geschichte.

Im ersten Teil habe ich die Episode von einem Sheriff erzählt, der auszog um den Bürgern zu zeigen wo der Hammer hängt. Im Grunde war ich durchaus davon überzeugt, dass ich in dieser Sache nicht vom Haken gelassen werde. Immerhin hat sich der kleine Mann mit dem großen Auto viel Mühe gegeben, es mir so schwer wie möglich zu machen. Vor einigen Tagen lag ein Brief vom Amtsgericht Tiergarten im Briefkasten. Eigentlich hatte ich mich längst mit einem Punkt auf dem Verkehrssünder-Konto abgefunden. Die angedrohte Geldbuße wäre besonders ärgerlich gewesen, weil sie einfach unverdient ist. Von daher war ich durchaus überrascht, als ich im Schreiben von der Einstellung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt wurde. Selbstverständlich ohne Begründung.

Eintellung: Amateurfunk im Auto mit Handfunkgerät
Die Einstellung

Keine Zeit für juristisches Gemetzel, da funke ich lieber.

Es gab im ersten Teil dieser Angelegenheit einige Kommentatoren, die mir empfahlen hier dringend juristisch gegen die Polizisten vorzugehen. Ich glaube das jene OMs mit dem Ansporn zur Klage grundsätzlich Recht haben. Zumindest kann ich diese Art der Vergeltung nachvollziehen.

Die Lebenszeit ist begrenzt, man sollte schlau mit der „Ressource“ Zeit umgehen. Was wäre das Ergebnis eines solchen Verfahrens? Wer soll das bezahlen? Auch sehr wichtig ist es zu wissen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei sehr unterschiedliche Dinge sein können. Wäre es tatsächlich zu einem Verfahren gekommen, hätte ich mich diesem gestellt, ohne Rechtsanwalt. Ein Vorgehen gegen die beiden wackeren Polizisten ist reine Zeitverschwendung.

In den vergangenen Wochen habe ich auch einige Mails erhalten – teilweise mit interessanten Informationen. Möglicherweise fürchten die Schreiber etwas. Denn als Blog-Kommentar hätten alle Leser etwas davon. So beschrieb ein OM, dass es bisher kein rechtskräftiges Urteil gibt, was das Bedienen von Funkgeräten im PKW betrifft. Ebenso gibt es keinen Paragrafen in einem Gesetz, der Dinge wie diese reguliert. Um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen, stellt man die Angelegenheit lieber ein. Immerhin wäre ein klarer jursitischer Standpunkt ganz bestimmt mit weitreichenden Folgen verbunden. Nicht nur die Funkamateure benutzen im Auto ein Funkgerät. Feuerwehr, Polizei auch Straßenbahnfahrer und etliche andere Dienste nutzen Funksprechgeräte. Ob dies nun tatsächlich ein Grund war das Verfahren einzustellen, weiß ich nicht, es klingt aber nachvollziehbar.

Ein anderer Funkamateur schrieb mir von einem Papier, was einst der DARC ausgegeben hat. Dieses hätte er stets im Auto und auch schon mehrfach erfolgreich bei Polizeikontrollen vorgelegt.

Handyverbot-Amateurfunk-PKW

DOWNLOAD: DARC-Schreiben bezüglich der Verwendung von Funkgeräten in PKW

Ich bin ganz zufrieden, dass die Geschichte auf diese Art beendet wurde. Mein Verhalten werde ich selbstverständlich nicht ändern. So wie immer werde ich während Autofahrten nach Lust und Laune in mein Handfunkgerät sprechen. Bis uns möglicherweise eines Tages ein verbindliches Gesetz den Riegel vorschiebt. Mich würde es nicht verwundern, wenn eines Tages ein solches Gesetz kommt. Die Regulierungswut der Deutschen und die der EU sind weltweit legendär.

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2 Kommentare

  1. Hallo, Ron,
    wem Gott ein Amt gibt,dem nimmt er (in Deutschland) den Verstand ;-) Mich wollte mal ein Streifen-Polizist (doch, doch, die gab es früher) wegen irgendeiner Geschichte abmahnen, sein Funkgerät am Gürtel quakte aber die ganze Zeit irgendendwelche Mitteilungen der FuBZ in die Landschaft, woraufhin ich ihn dann aufgefordert habe, das Ding leise zu drehen, damit ich den „Geheimen Funkverkehr“ nicht mithören könne (von wegen Fernmeldeanlagengesetz); das führte dann zu ähnlichen Weiterungen wie bei Dir und wurde verfahrensgemäß genauso eingestellt. — Man muss im Umgang mit Staatsdienern halt Milde und Nachsicht walten lassen, sie können nicht dafür, es sind Dienstvorschriften, sie tun nur ihre Pflicht und fürs Nachdenken werden die Vorgesetzten bezahlt und fürstlich mit Pensionen bedacht…
    73
    Günter DL7LA

  2. Hallo lieber Ron,
    ich möchte dich gern vom September 2014 zitieren:

    „…Bis uns möglicherweise eines Tages ein verbindliches Gesetz den Riegel vorschiebt. Mich würde es nicht verwundern, wenn eines Tages ein solches Gesetz kommt. …“ .

    Es ist doch erschreckend, wie verhältnismäßig zeitnah es doch ist, es hat lediglich drei Jahre gedauert, das finde ich ziemlich schnell. Vielleicht hat jemand deinen Blog gelesen und sich gedacht, dass wäre eine super Idee um mal einer viel zu braven „Minderheit“ innerhalb DL auf den Schlips zu treten, eben so wie der beschriebene Scheriff das tun „musste“.

    Ich frage mich allerdings ob es dich jetzt nun doch überrascht hat, dass unsere „Entscheider“ es auf den Plan gerufen haben oder eher nicht.

    Vy73 Dennis

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